Allgemeine Regeln
- Das Treffen der Konfirmandengruppen findet in der Regel während der Schulzeit regelmäßig Dienstag oder Donnerstag Nachmittag statt.
- Die Teilnahme an weiteren Veranstaltungen der Konfirmandenzeit (Konfi-Camp/Ausflüge/ Konfitage (Samstag in der Vorkonfizeit)/ Konfi-Seminar) sind Teil des Konfirmandenunterrichts.
- Kann die Konfirmandin oder der Konfirmand aus zwingenden Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, wird um eine telefonische Benachrichtigung oder E-Mail an die Leitung vor dem Unterricht gebeten. (Bitte nicht über Zweite entschuldigen.)
- Zur Konfirmandenzeit gehört der regelmäßige Besuch des Gottesdienstes gemäß der drei Gottesdienstkarten, die zu Beginn, nach den Sommer- und nach den Winterferien ausgeteilt werden. Besonders die Festgottesdienste sollen besucht werden. Die Eltern werden gebeten, den Gottesdienstbesuch zu unterstützen.
- Rechtzeitig sind die Stücke der Gottesdienstliturgie und weitere Glaubensstücke (u .a. Vaterunser, Apostolisches Glaubensbekenntnis, Psalm 23) auswendig zu lernen.
- Zum Beginn des Konfirmandenunterrichts werden – falls noch nicht vorhanden- eine Basisbibel (2021), ein Ev. Gesangbuch der EKHN (Fassung ab 1993) angeschafft. Einen Ordner stellt die Kirchengemeinde zur Verfügung.
Individuell zu treffende Vereinbarungen
- Vor der Konfirmation darf der Name der/s Konfirmanden/in im Gemeindebrief sowie in der Presse und auf der Gemeindehomepage veröffentlicht werden.
- Im Gemeindebrief und in der Gemeindehomepage darf ein Gruppenbild der Konfirmanden veröffentlicht werden.
- Es darf eine Namensliste mit Telefonnummern und E-Mails der Konfirmandengruppe an alle Gruppenmitglieder verteilt werden.
- Eine geschlossene What‘s-App-Gruppe darf eröffnet werden.
- Ich möchte weitere Informationen zu kirchlichen Veranstaltungen für Jugendliche/ ich möchte weitere Informationen für Jugendliche, z. B. seitens der Stadt und anderer Vereinen weitergeleitet bekommen (Ferienveranstaltungen, Freizeiten etc.)
- Es darf auf der Rüstzeit/KonfiCamp/Konfitage Bilder von Mitarbeitenden gemacht und daraus eine Präsentation erstellt werden, die in den beteiligten Gemeinden gezeigt werden dürfen (i.d.R. Vorstellungsgottesdienste, Konfinachtreffen). Die Präsentation darf an die Konfirmand/innen weitergegeben werden.